Die Maschinelle Übersetzungsplattform der Justiz (MÜP) soll das baden-württembergische Übersetzungswerkzeug ablösen und als gemeinsame Lösung allen Ländern und den Bundesgerichten zur Nachnutzung offenstehen.
Die Federführung liegt bei Baden-Württemberg. Das Vorhaben wird aus der Digitalisierungsinitiative für die Justiz gefördert; mehrere Länder, etwa Sachsen, haben die Nachnutzung bereits angekündigt.