AuRegis wird für den Bund und alle 16 Länder entwickelt und soll die bisherigen Registerverfahren RegisSTAR und AUREG ablösen. Es dient der elektronischen Führung des Handels-, Gesellschafts-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregisters; das Stiftungsregister soll folgen.
Pilotgericht ist das Amtsgericht Coesfeld, wo AuRegis am 3. Juli 2023 in Betrieb ging. Derzeit wird der Pilotbetrieb stabilisiert und eine flächendeckend ausrollbare Version vorbereitet. Den Vorsitz im Projektlenkungsausschuss hat Nordrhein-Westfalen.